Die richtige Balance finden
beratung von eltern
in trennungssituationen
nach § 95 Abs 1a AußStrg
Seit 1. Februar 2013 sind die Eltern/Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden, Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person/Einrichtung beraten zu lassen. Dies ist dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung glaubhaft zu machen. Die Beratungen können entweder einzeln, als Paar, oder in der Gruppe absolviert werden.
Informationen bezüglich der kostenpflichtigen Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG finden Sie hier. Info >

Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen, Nöten, Ängsten und Wünschen ihres Kindes in der Trennungssituation

Emotionale Herausforderung und Konflikte von Eltern

Aufzeigen von Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten der Kinder

Mögliche Gestaltung des familiären Alltags